Spenden
Als politische Partei ist die Wipperfürther SPD insbesondere bei der Erfüllung ihrer zentralen Aufgabe der umfassenden politischen Information der Bürgerinnen und Bürger auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Mit Informationsveranstaltungen, Plakaten, Broschüren, Handzetteln und vielem mehr an politischem Informationsmaterial tragen wir dazu bei, dass die Bürgerinnen und Bürger gut informiert sind und fundierte Entscheidungen treffen können. Helfen Sie mit, diese wichtige Grundlage unserer Demokratie zu erhalten! Wir freuen uns über jede Unterstützung – jeder Euro zählt!
Bankverbindung
Ihre Spenden erreichen uns über die folgende Bankverbindung:
Kontoinhaber: SPD Wipperfürth
Bank:
IBAN:
Verwendungszweck: Spende [+ Vorname + Name + Anschrift für Spendenquittung, falls gewünscht]
Steuerermäßigung für Parteispenden
Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt den Spender*innen mit zwei Regelungen entgegen: Die Lohnsteuer/Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei Eheleuten. Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 bzw. 3.300 Euro können nach § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.
Bescheinigung für das Finanzamt
Bei Spenden bis zu 200 Euro gilt der Kontoauszug oder der von der Bank bestätigte Einzahlungsbeleg des Auftraggebers als Spendennachweis für das Finanzamt. Bei Spenden ab 200,01 Euro wird von uns eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt. Dafür benötigen wir den Vor- und Nachnamen und die Adresse, die im Feld Verwendungszweck anzugeben sind. Für Mitglieder der SPD genügen auch der Name sowie die Mitgliedsnummer zur Identifizierung. Sollte der Platz einmal nicht ausreichen, so bitten wir um Mitteilung über die Spende auf anderem Wege (Telefon, Brief, Email, Fax).
Transparenz bei Spenden
Übrigens gelten diese Regelungen nur für die sogenannten “natürlichen Personen”. “Juristische Personen”, also Unternehmen wie z.B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden an politische Parteien nicht steuerlich geltend machen. Weitere gesetzliche Regelungen sorgen für Transparenz bei den Spenden an die Parteien: Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, müssen mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht werden. Spenden, die 50.000 Euro überschreiten, müssen unverzüglich dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.